Mit unserem Heizungs-Check sparen Sie Energiekosten. Wir führen den Heizungscheck nach DIN EN 15378 durch. Sie erhalten eine Dokumentation der Leistung, Dimension, Nutzungsart und Temperatur. Wir erstellen eine Liste mit Handlungsempfehlungen, sortiert nach Dringlichkeit. Wenn gewünscht, tauschen wir defekte Ventile und Dichtungen sofort aus.

Mit dem Heizungs-Check werden untersucht:

    1. Abgabeverlust
  1. Wärmeverluste über Kesseloberfläche
  2. Wärmeverluste über das Abgassystem
  3. Brennwertnutzung
  4. Überdimensionierung des Kessels
  5. Heizkesselreinigung
  6. Hydraulischer Abgleich
  7. Überdimensionierung der Heizungspumpe
  8. Dämmung der Rohrleitung
  9. Regelungseinrichtungen der Heizkörper

Der Eigentümer eines Gebäudes, in dem Anlagen zur Wärmeerzeugung durch Erdgas genutzt werden, ist verpflichtet, eine Heizungsprüfung durchzuführen und die Heizungsanlage des Gebäudes optimieren zu lassen. In diesem Rahmen ist zu prüfen,

  1. ob die zum Betrieb einer Heizung einstellbaren technischen Parameter für den Betrieb der Anlage zur Wärmeerzeugung hinsichtlich der Energieeffizienz optimiert sind,
  2. ob die Heizung hydraulisch abzugleichen ist,
  3. ob effiziente Heizungspumpen im Heizsystem eingesetzt werden und
  4. inwieweit Dämmmaßnahmen von Rohrleitungen und Armaturen durchgeführt werden sollten.

Zur Optimierung einer Anlage zur Wärmeerzeugung sind unter Berücksichtigung möglicher negativer Auswirkungen auf die Bausubstanz des Gebäudes regelmäßig notwendig:

  1. die Absenkung der Vorlauftemperatur oder die Optimierung der Heizkurve bei groben Fehleinstellungen,
  2. die Aktivierung der Nachtabsenkung, Nachtabschaltung oder andere, zum Nutzungsprofil sowie zu der Umgebungstemperatur passende Absenkungen oder Abschaltungen der Heizungsanlage und eine Information des Betreibers, insbesondere zu Sommerabschaltungen, Urlaubsabsenkungen und Anwesenheitssteuerungen,
  3. die Optimierung des Zirkulationsbetriebs unter Berücksichtigung geltender Regelungen zum Gesundheitsschutz,
  4. die Absenkung der Warmwassertemperaturen unter Berücksichtigung geltender Regelungen zum Gesundheitsschutz,
  5. die Absenkung der Heizgrenztemperatur, um die Heizperiode und -tage zu verringern,
  6. Information des Gebäudeeigentümers oder Nutzers über weitergehende Einsparmaßnahmen.

Kontaktieren Sie uns gerne für eine Beratung und ein persönliches Angebot.

Wir von Borchert Gebäudetechnik sind gerne für Sie da!

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